Wissenswertes zum Thema Fahrerflucht

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Wissenswertes zum Thema Fahrerflucht

Täglich passieren auf Deutschlands Straßen und Autobahnen Verkehrsunfälle mit und ohne Personenschaden. Alleine im Jahr 2019 waren es statistisch mehr als 2,69 Millionen Unfälle. In vielen Fällen begehen die Fahrer bewusst oder auch unbewusst eine Unfall- oder Fahrerflucht. Allerdings wird das Entfernen vom Unfallort in Deutschland als eine Verkehrsstraftat geahndet. Das Entfernen vom Unfallort kann also nicht nur teuer werden.

Das Hinterlassen einer Nachricht reicht bei einem Unfall nicht aus

Zu den bekanntesten Tatorten für eine Unfall- oder Fahrerflucht zählen die Parkplätze in Innenstädten oder auch Parkflächen vor Super- oder Baumärkten. Auch in Parkhäusern oder Tiefgaragen geschehen diese Unglücke. Oftmals sogar unbemerkt. Wer sich wissentlich und willentlich vom Unfallort entfernt, begeht eine Straftat gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Durch diesen Paragrafen im Strafgesetzbuch werden die finanziellen Interessen des Unfallgeschädigten geschützt. Es werden die zivilrechtlichen Ansprüche gesichert und deren Durchsetzung ermöglicht. Das Hinterlassen einer Nachricht an der Windschutzscheibe ist daher nicht ausreichend. Dies gilt selbst nach einer gewissen Wartefrist.

Die Schadenshöhe bestimmt den Umfang der Strafe

Wer ein Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken touchiert, bemerkt dies oftmals nicht. Dies liegt heutzutage auch an der Bauweise vieler Fahrzeugmodelle. Da es aber laut Gesetz keine Fahrlässigkeit bei der Fahrerflucht gibt, sind die Strafen dafür recht drakonisch. Bei einem verursachten Schaden von bis zu 1.300,00 Euro am gegnerischen Fahrzeug wird das Verfahren oftmals gegen die Bezahlung einer Geldauflage eingestellt, wenn der Unfall nicht bemerkt wurde. Bei einem Schaden ab 1.300,00 Euro drohen schon Geldstrafen in der Höhe eines Monatsgehalts, Punkte in der Verkehrssünderdatei und ein Fahrverbot.  Bei Schäden über 1.300,00 Euro droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Autofahrer sollten dabei bedenken, dass eine Schadenshöhe von 1300 Euro auch schon bei kleineren Zusammenstößen möglich ist.

Eine anwaltliche Beratung kann von Vorteil sein

Viele Unfallflüchtige können von der Polizei nicht ermittelt werden. Dies ist oftmals bei Bagatellschäden der Fall. Wer allerdings einer Unfall- oder Fahrerflucht überführt wird, sollte sich sein Verhalten genau überlegen. Ein Geständnis führt oftmals nicht zu einer geringeren Strafe. Das Schweigen hingegen kann einem Beschuldigten nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Oftmals ist es deshalb ratsam, zu schweigen und einen Anwalt einzuschalten. Damit so etwas überhaupt erst nicht passiert, sollte man nach einem bemerkten Unfall selbstverständlich sofort anhalten und die Polizei verständigen.