Fahrverbot wegen Bedienung eines Touchscreens

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Fahrverbot wegen Bedienung eines Touchscreens

Eine jüngste Entscheidung zur Nutzung von Touchscreens eines Fahrzeugs während der Fahrt bringt Unruhe. Im März 2020 entschied das OLG Karlsruhe, dass ein Fahrer einen Touchscreen auch dann nicht nutzen darf, wenn dieser Teil der Steuerung des Fahrzeugs ist, sofern er bei der Bedienung des Touchscreens den Überblick über die Verkehrslage verlieren könnte. Ein Betroffene hatte gegen das ergangene Urteil Rechtsmittel eingelegt, das er erhielt, als er während eines Regenschauers mittels Touchscreens den Scheibenwischer steuern wollte. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und fuhr gegen mehrere Bäume. Dafür erhielt er vom Amtsgericht 200 Euro und einen Monat Fahrverbot als Strafe.

Nutzung eines Touchscreen-Menüs während der Fahrt nicht zulässig

Das OLG wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet ab. Begründet wurde dies mit § 23 Abs. 1a StVO, welcher besagt, dass man als Fahrzeugführer ein elektronisches Gerät nur bedienen darf, wenn man den Blick nur kurz und vor allem den Straßenverhältnissen angepasster Weise vom Verkehrsgeschehen abwenden darf. Im konkreten Falle wollte der Fahrer das Intervall der Scheibenwischer ändern, wofür er ein Auswahlmenü benötigte. Das aber wiederum forderte mehr Aufmerksamkeit als gesetzlich erlaubt, womit sein Fahrverbot als Sanktion für den von ihm verursachten Unfall rechtens sei. Das bringt nun die Autoindustrie in Bedrängnis. Wenn die Bedienung aller Funktionen, die über Touchscreen-Menüs gesteuert werden, während der Fahrt unzulässig sind, müsste man viele Aspekte anders handhaben.

Geht die Entwicklung nun zurück zu klassischen Armaturen?

Alle Funktionen, die während der Fahrt wichtig werden können, müssten demgemäß wieder über herkömmliche Armaturen zu bedienen sein. Eine weitere Technisierung von Fahrzeugen erscheint damit erst einmal unwahrscheinlich. Welcher Fahrer will sich schon in rechtlich unzulässige Bereiche begeben, nur um seinen Scheibenwischer während der Fahrt zu kontrollieren oder andere vergleichbare elementare Dinge zu steuern? Insofern ist dieses Urteil möglicherweise wegweisend für die Zukunft der technischen Entwicklung von Fahrzeugen. Zumindest aber sollten Fahrzeug-Nutzer vorerst kompliziertere Dinge am Touchscreen nicht mehr während der Fahrt erledigen.