Wenn der Wildunfall nicht mehr zu vermeiden war

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Wenn der Wildunfall nicht mehr zu vermeiden war

In den frühen Morgenstunden oder in der Dämmerung begeben sich Rehe, Wildschweine, Füchse und noch einige weitere Wildtiere bevorzugt auf Futtersuche. Dabei überqueren sie unachtsam und ohne Scheu die Straßen. Daher ist auf Warnschilder, welche auf verstärkten Wildwechsel hinweisen, genaustens zu achten. Man sollte die Geschwindigkeit reduzieren und die Fahrt vorsichtig fortsetzen, so lässt sich schon oft ein Wildunfall vorher vermeiden. Betätigen Sie die Lichthupe oder die Hupe, um plötzlich auftauchendes Wild zu vertreiben. Verzichten Sie unbedingt auf Ausweichmanöver, denn dadurch kann die Unfallgefahr noch weiter erhöht werden. Bremsen Sie gezielt und weichen Sie Wild nicht mit hektischen Fahrmanövern aus.
Wurden Sie in einen Wildunfall verwickelt, sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

  • Sichern Sie die Unfallstelle unverzüglich ab, schalten Sie die Warnlichter an und stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Melden Sie den Unfall der Polizei, diese verständigt dann den für das Gebiet zuständigen Jagdpächter.
  • Die Polizei ist auch zu verständigen, wenn das Wild nach dem Unfall weiterläuft.
  • Ein totes Tier darf nicht mitgenommen werden, das darf nur durch den Jagdpächter geschehen.
  • Fotografieren Sie die Unfallspuren und verständigen Sie Ihre Versicherung. Die Polizei händigt gerne eine Unfallbescheinigung aus, welche bei der Versicherung eingereicht werden kann.

Für die Schadensbegleichung ist die Kaskoversicherung zuständig, wobei man zwischen Teilkasko und Vollkasko unterscheiden muss. Die Teilkasko kommt jedoch nur für den entstandenen Schaden auf, wenn man nachweisen kann, dass das Tier vor das Auto gelaufen ist. Kann man das nicht, braucht die Teilkasko den Schaden nicht zu übernehmen. Dann würde für die Schadensabwicklung nur die Vollkasko infrage kommen.

In allen Schadensfällen sollte ein Kfz Gutachter von Ihnen kontaktiert werden. Er kann die beschädigten Teile in Augenschein nehmen, ebenso kann die Schadenshöhe vom Sachverständigen bestimmt werden. So können Sie sicher erfahren, wie hoch der Wildschaden an Ihrem Fahrzeug ausgefallen ist.