Bußgeldverfahren in Berlin Ablauf und Kosten

Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir sind für Sie da

Ablauf und Kosten

In Berlin kann aus verschiedenen Gründen ein Bußgeldverfahren gegen Sie eröffnet werden. Das Übertreten der Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Missachten einer roten Ampel sind nur einige der Vorwürfe, mit denen Sie konfrontiert werden können. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick darüber, wie ein Bußgeldverfahren im Regelfall abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Ablauf des Verfahrens

Zunächst werden Sie durch die Zusendung eines sogenannten Anhörungsbogens darüber informiert, dass gegen Sie ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt wurde. Im Anhörungsbogen werden Sie dazu aufgefordert, Angaben zu Ihren Personalien und zum behaupteten Verstoß zu machen. Sie haben das Recht, sich selbst oder einen Angehörigen nicht zu belasten. Sie sind jedoch zur Abgabe personenbezogener Daten (Name, Anschrift) verpflichtet. Sind diese Angaben auf dem Bogen bereits richtig erfasst, ist eine Rücksendung nicht zwingend erforderlich. Holen Sie sich im Zweifelsfall vorher anwaltlichen Rat, bevor Sie den Anhörungsbogen zurücksenden.
Liegt lediglich ein geringfügiger Verstoß vor, haben Sie die Möglichkeit, die Angelegenheit mit der Zahlung eines geringfügigen Verwarngeldes zu beenden. Dies kann beispielsweise bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken der Fall sein. Weigern Sie sich, das Verwarnungsgeld zu zahlen, läuft das Verfahren wie bei gröberen Verstößen zunächst weiter.
Sollten Sie auf dem Anhörungsbogen Angaben zur Sache gemacht haben und das Verfahren wird nicht eingestellt, erfolgt im nächsten Schritt die Zusendung eines Bußgeldbescheides durch die Behörde. In diesem wird Ihnen ein strafbares Verhalten vorgeworfen und eine entsprechende Strafe verhängt. Es kann sich dabei, je nach Schwere des Verstoßes, um eine Geldbuße, einen oder mehrere Punkte sowie beispielsweise ein Fahrverbot handeln.
Sie können den Bußgeldbescheid annehmen, sofern Sie mit dem angeordneten Bußgeld und evtl. weiteren Sanktionen (z.B. einem Fahrverbot) einverstanden sind. Sie haben aber auch die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides Einspruch einzulegen.
Im Fall eines Einspruchs wird der Vorgang nochmals durch die Bußgeldbehörde geprüft. Die Bußgeldbehörde kann das Verfahren einstellen oder bei ihrer Entscheidung bleiben. Bleibt die Bußgeldbehörde bei ihrer Entscheidung, wird die Sache an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet, sodass es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Selbst im Falle einer Verurteilung durch das Gericht, bleibt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, um die Entscheidung des Amtsgerichts anzufechten.

Kostenübernahme

Beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid können weitere Kosten anfallen, welche in der Regel jedoch von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sodass Sie in einem solchen Fall keine Kosten zu fürchten haben.
Daher empfiehlt es sich, eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auf diese Weise sind Sie in bestimmten Fällen im Straßenverkehr gegen mögliche hohe Verfahrenskosten zuverlässig geschützt.
Besteht keine Rechtsschutzversicherung, ist es empfehlenswert, die anfallenden Kosten durch Ihren Anwalt transparent darstellen zu lassen. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend die anstehenden Kosten sowie die vorhandenen Erfolgsaussichten gegenüberstellen und somit eine sinnvolle Entscheidung treffen.