Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern

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Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern - Fakten und Empfehlungen

Wenn Sie als Unfallopfer Verletzungen davontragen, können Sie vom Unfallverursacher unter gewissen Voraussetzungen auch Schmerzensgeld fordern. Die Beweislast für unfallbedingt eingetretene Verletzungen trägt der Geschädigte.  Grundsätzlich gibt es zwei Varianten, Ihre Forderungen durchzusetzen:

1. Sie einigen sich außergerichtlich mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder
2. Sie reichen Klage ein.

Bis zu einer Schadenssumme von 5.000 EURO ist das Amtsgericht zuständig. Darüber hinaus liegt die Verantwortung beim Landgericht.

Spätestens hier ist ein Rechtsanwalt Pflicht. Jedoch ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht in jedem Fall zu empfehlen. Wer sich ausschließlich an den sogenannten Schmerzensgeldtabellen orientiert, kommt womöglich zu einer unrealistischen Einschätzung. Grundvoraussetzung für den Erfolg ist in jedem Fall eine wasserdichte Beweis- und Aktenlage. Nach Ablauf der Verjährungsfrist von drei Jahren jedoch sind Ihre Ansprüche erloschen.

Wichtige Schritte nach dem Unfall

Ein Unfall/Verkehrsunfall ist immer eine Ausnahmesituation. Bei leichten Verletzungen steht nicht selten zunächst der Sachschaden im Vordergrund. Das geprellte Knie beispielsweise ist nach außen hin nicht sichtbar. Durch den Adrenalinausstoß ist das Schmerzempfinden gemildert. Trotzdem ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen. Aus dem Attest muss zweifelsfrei hervorgehen, dass eine direkte Verbindung zwischen den Beschwerden und dem Unfallgeschehen besteht. Auch gegenüber der Polizei sollten Sie die Verletzung unmissverständlich erwähnen, damit Unfallakte und Arztbericht zusammenpassen. Außerdem sind dokumentierte Zeugenaussagen und ein Unfallgutachten relevant.

Höhe des Schmerzensgeldes

Die möglichen Personenschäden sind vielfältig. Jede Beurteilung ist eine Einzelfallentscheidung. Ein Gericht orientiert sich an vergleichbaren Fällen und entscheidet zudem nach folgenden Kriterien:

  • stationäre oder intensivmedizinische Behandlung | Dauer und Notwendigkeit
  • Dauer der Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit
  • Schweregrad der Schmerzen
  • Vermögensverhältnisse der Beteiligten

Fazit

Das Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion und ist unabhängig von Heilungskosten zu sehen, die Ihre Krankenkasse übernimmt.. Lebensfreude können Sie nicht zurückkaufen. Eine angemessene Entschädigung sollten Sie sich dennoch nicht entgehen lassen.