Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
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Alkohol und Drogen im Straßenverkehr
In Deutschland gilt seit längerer Zeit für alle, die ein Fahrzeug führen möchten, die 0,5-Promillegrenze. Doch es existieren noch zwei weitere Promillegrenzwerte, die für Teilnehmer am Straßenverkehr relevant sind. Um welche es sich handelt, was das Überschreiten jeweils für Auswirkungen haben kann und wie ein Verkehrsanwalt dabei helfen kann, erfahren Sie auf dieser Seite.
Drei relevante Grenzwerte im Straßenverkehr
Wer bei einem Alkohol-Test bis zu 0,5 Promille Alkohol aufweist, wenn er ein Fahrzeug führt, bleibt straffrei. Allerdings gilt dies nicht, wenn Fahrfehler wie ein Rotlicht zu überfahren, einen Unfall zu verursachen oder Schlangenlinien zu fahren begangen werden. In diesem Fall kann man bereits ab einer Grenze von 0,3 Promille als „relativ fahruntüchtig“ bewertet und dafür auch bestraft werden.
Eine weitere relevante Grenze ist jene von 1,1 Promille. Ab dieser wird gesetzlich gesehen die „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. In diesem Fall sieht der Gesetzgeber vor, den Führerschein für mindestens 10 bis 12 Monate einzuziehen. Auch hier gilt jedoch: Selbst, wenn diese Grenze noch nicht überschritten wurde, die Person aber deutliche Anzeichen einer Fahruntüchtigkeit zeigt, kann der Zustand als „absolut fahruntüchtig“ eingeschätzt werden und der Führerschein ist ebenfalls für längere Zeit verloren.
Anders sieht es zudem bei Fahranfängern aus. Für diese gilt eine generelle Grenze von 0,0 Promille für die ersten zwei Jahre des Besitzes ihrer Fahrerlaubnis.
Verkehrsanwalt bietet Chancen
Wer seinen Führerschein abgeben müsste, muss ihn nach Ablauf der entsprechenden Sperrfrist neu beantragen. Diese Sperre kann durchaus mehrere Jahre betragen. Um die Dauer zu reduzieren, gibt es die Möglichkeit an Maßnahmen zur Verkehrserziehung teilzunehmen oder eine Verkehrstherapie zu machen.
Doch schon beim eigentlichen Vorgang des Führerscheinverlusts kann ein Verkehrsanwalt helfen. Er kann die Rechtmäßigkeit des Alkoholtests prüfen lassen sowie andere Formalien seitens des Gerichts verifizieren. Im besten Fall kann auf diesem Wege eine Sperre oder der Entzug der Fahrerlaubnis komplett abgewendet werden.