Geblitzt - verhindern Sie Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Meine Erfahrung für Ihr Recht

Geblitzt - verhindern Sie Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Rein in den Blitzer? – Raus aus der Misere mit professioneller Unterstützung

Auch wenn Sie Ihrer umsichtigen Fahrweise lange Zeit folgten und sämtliche Verkehrsregeln sorgfältig beherzigten, ist es manchmal nur ein winziger Moment der Unachtsamkeit, der für Nachwehen sorgt. Diese können schnell unangenehm werden. Denn eine Geschwindigkeitsüberschreitung muss keine Größenordnungen annehmen, um empfindliche Bußgelder nach sich zu ziehen.

Schon ab einer Überschreitung von 21 km/h innerorts kommt auf Sie wegen der neuen Bußgeldkatalogverordnung zusätzlich zum Bußgeld ein Punkt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot zu. Auch das Überfahren einer roten Ampel wird neben Bußgeld und Punkten sowie mit einem Fahrverbot geahndet ,wenn die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte.  Sind Sie Ihrem Vordermann weniger als 3/10 des hälftigen Tachowertes aufgefahren, d.h. wenn Sie den erforderlichen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben, zahlen Sie 160,00 EUR, erhalten 2 Punkte und dürfen einen Monat laufen. Dieser Umstand kann sich insbesondere dann zu einer Notlage entwickeln, wenn Sie beruflich auf den Besitz Ihres Führerscheins angewiesen sind. Befinden Sie sich nach dem Neuerwerb Ihres Führerscheins noch in der Probezeit, kann diese verlängert und ein weiterführendes Seminar obligatorisch werden.

Post von der Polizei – wohlüberlegter Umgang mit dem Anhörungsbogen

Der Anhörungsbogen wird Ihnen üblicherweise innerhalb von 6 Wochen nach dem Verkehrsverstoß zugestellt. Durch ihn soll im Regelfall bezweckt werden, den tatsächlichen Verursacher ausfindig zu machen. Grundsätzlich haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Darüber hinaus sind lediglich persönliche Angaben pflichtmäßig. Verzichten Sie daher unbedingt auf vorschnelles Handeln und lassen Sie mich als Fachanwalt für Verkehrsrecht Einsicht in die Akte nehmen. Ich kenne die Möglichkeiten und Taktiken.

Fachanwaltliche Unterstützung im Bußgeldverfahren

Erlässt die Behörde einen Bußgeldbescheid, sind Hopfen und Malz nicht verloren. Auch modernste Blitzgeräte sind häufig fehleranfällig und Bußgeldbescheide können formell mangelbehaftet sein. Dank meiner Expertise helfe ich Ihnen taktisch, überlegt und mit einem Zugriff auf die Ermittlungsakte, die der anwaltlichen Vertretung obliegt. Schenken Sie mir Ihr Vertrauen!