Bußgeldverfahren

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Bußgeldverfahren

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder einen dem Bescheid vorangehenden Anhörungsbogen? Dann sollten Sie in jedem Fall überprüfen, ob die gegen Sie erhobenen Vorwürfe korrekt sind. Ist die vorgelegte Faktenlage möglicher Weise nicht korrekt? Saßen tatsächlich Sie am Steuer, als die Ordnungswidrigkeit begangen wurde? Sollten Sie Zweifel an der Richtigkeit der beschriebenen Vorwürfe haben, so sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.

Liegt Ihnen ein Anhörungsbogen vor, so wird Ihnen damit die Möglichkeit gegeben, sich zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu äußern. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Angaben zu machen. Sinnvoll ist es häufig, von Ihrem Aussagenverweigerungsrecht gebrauch zu machen und einen Rechtsanwalt eine Akteneinsicht vornehmen zu lassen. So kann Ihr Anwalt an Ihrer Stelle gezielt und überlegt gegen die Vorwürfe vorgehen.

Folgte dem Anhörungsbogen bereits der Bußgeldbescheid, so haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch gegen diesen zu erheben. Durch die fachkundige Beratung eines Anwalts können Sie Ihre Chancen auf Erfolg hierbei stark erhöhen. In einem anschließenden Zwischenverfahren wird der Einspruch nun geprüft und es besteht die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid aufgehoben wird. Andernfalls geht die Sache an die Staatsanwaltschaft. Bleibt auch hier ein Einspruch erfolglos, kann eine gerichtliche Überprüfung durch das zuständige Amtsgericht veranlasst werden.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen in all diesen Fällen kompetent zur Seite und führe Sie sicher durch das Busgeldverfahren, um Ihr Recht vor dem Gesetz geltend zu machen. Sollten Sie unsicher sein bezüglich Ihrer Chancen auf Erfolg, so kontaktieren Sie mich einfach für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Was ist ein Bußgeldbescheid und wann wird er ausgestellt?

Ein Busgeldbescheid wird bei einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit ausgestellt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem Gefahrenpotential der Ordnungswidrigkeit. Die folgenden Ordnungswidrigkeiten sind nach aufsteigendem Bußgeld angeordnet.

  • Ordnungswidriges Halten

  • Missachtung der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse

  • Verstoß gegen die Personensicherung / Anschnallpflicht

  • Überfällige Hauptuntersuchung / TÜV

  • Ordnungswidriges Überholen

  • Nutzung elektronischer Geräte, z.B. des Handys, am Steuer

  • Tempoüberschreitung

  • Ordnungswidrigkeiten auf der Autobahn / Kraftfahrstraße

  • Dichtes Auffahren

  • Überfahren einer roten Ampel

  • Ordnungswidriges Parken

  • Ordnungswidrigkeiten bei Blaulicht und Martinshorn

  • Ordnungswidrigkeiten bei winterlichen Straßenverhältnissen

  • Nutzung elektronischer Geräte, z.B. des Handys, am Steuer

  • Tempoüberschreitung

  • Alkohol / Drogen

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