Alten Führerschein umtauschen - So geht´s

Meine Erfahrung für Ihr Recht

Durch die 3. EU Führerscheinrichtlinie sind PKW- und Motorradführerscheininhaber dazu verpflichtet, ihren Führerschein umzutauschen, sofern dieser vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde. Ein auf 15 Jahre befristeter EU-Kartenführerschein ersetzt den alten grauen bzw. rosanen Führerschein, der mit Ablauf der Umtauschfrist seine Gültigkeit verliert. Die deutsche Gesetzgebung hat dafür einen Stufenplan auf den Weg gebracht, um einer starken Überlastung der Führerscheinstellen vorzubeugen. Dazu wurden zwei Fristen Tabellen erstellt, die den geordneten Umtausch gewährleisten sollen. Der entscheidende Faktor, bis zu welchem Stichtag Sie Ihren alten Führerschein ersetzen müssen, wird dabei durch das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheindokuments definiert.

Geordnete Rückgabe

In der ersten Tabelle werden sämtliche Führerscheine berücksichtigt, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden. Hier geht es um ca. 15 Millionen umzutauschende Fahrurkunden. Um diese umfassende Masse entsprechend begegnen zu können, sind die einzelnen Fristen hinsichtlich des Geburtsjahres des Inhabers gestaffelt worden. Damit ältere Fahrtüchtige entlastet werden können, ist für solche, die 1953 das Licht der Welt erblickten, eine Sonderfrist festgelegt worden. Daraus ergibt sich im Einzelnen:

Geburtsjahr des Inhabers Umtauschfrist zum..
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
ab 1971 19.01.2025
Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998

In der zweiten Tabelle fällt das Geburtsjahr als maßgebendes Kriterium weg und wird durch das Ausstellungsjahr ersetzt. Dieses wird nun in erster Linie berücksichtigt, um die Umtauschfrist zu fixieren. Der Umfang, der hier umzutauschenden Fahrlizenzen beträgt um die Millionen Stück. Sie sind bis zum 19.01.2033 zu ersetzen. Im Detail sieht die Aufgliederung wie folgt aus:

Ausstellungsjahr Umtauschfrist zum..
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033
Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999

Details zum Umtausch bei Ihrer Gemeinde

Um den Umtausch dann auch tatsächlich zu realisieren, ist ein Aufsuchen der Führerscheinstelle Ihrer Gemeinde notwendig, die dann alle notwendigen Schritte einleitet. Der wesentliche Aspekt ist, dass Sie vor Ort einen Antrag stellen, der den Umtausch Ihrer alten Fahrerlaubnis in den allgemein gängigen EU-Kartenführerschein einleitet. Falls Sie bereits vorzeitig den Umtausch in die Wege leiten wollen, haben Sie unabhängig von den Fristentabellen die Möglichkeit, sofort tätig zu werden. Denken Sie bei Ihrem Gemeindebesuch unbedingt an einen gültigen Personalausweis/Reisepass und den alten Führerschein. Diesen können Sie sogar tatsächlich behalten, auch wenn die Fahrerlaubnis gestanzt wird und somit ihre Gültigkeit verliert. Es entstehen Kosten für ein biometrisches Passfoto. Außerdem ist eine Gebühr in Höhe von 25EUR zu entrichten.

Nutzen der Umtauschpflicht

Ähnlich wie bei der Einführung des Euros als gemeinsame Währung ist die EU darum bemüht, möglichst einheitliche Standards zu etablieren, die das Zusammenleben innerhalb des europäischen Raums vereinfachen. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise Polizisten Verkehrskontrollen effizienter gestalten können. Im Rahmen einer Urlaubssaison kann dies für die beteiligten Parteien mit einer enormen Zeitersparnis einhergehen. Zudem erleichtert der EU-Führerschein das Zusammenspiel mit innereuropäischen Autovermietungen. Um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden, wird der neue Führerschein in einer zentralen Datenbank implementiert, sodass eine transparente Übersicht für Behörden geschaffen wird.

Abschließend sollen noch ein paar wichtige Details aufgegriffen werden: Es ist nicht notwendig, eine aktuelle Eignung der Fahrtüchtigkeit vorzuweisen. Es geht in erster Linie um die Aktualisierung des Dokuments. Hingegen ist derzeit jedoch mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 EUR zu rechnen, wenn Sie ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind. Im Ausland können die Sanktionen wesentlich höher ausfallen.